Nachlese Düsseldorf 26.11.2011


Am 26.11.2011 fand beim Bostonclub Düsseldorf in dessen Vereinsheim das Turnier um den Deutschlandpokal der Hauptgruppe II sowohl in Latein als auch in Standard statt. Von uns waren die Doppellandesmeister 2011 Erik Heyden/Julia Luckow dabei, und sie lieferten in diesen Wettbewerben eine sehr gute Leistung ab. Warum weiß ich das so genau, ich stand als Wertungsrichter am Rand.

Es begann am Nachmittag mit den lateinamerikanischen Tänzen. Die Wertungsrichter „schafften“ es, dass bei 21 gestarteten Paaren eine zweite Zwischenrunde erforderlich und der Zeitplan plötzlich sehr eng wurde (21 – 18 – 14 – 12 –6 Paare). Die 18 ist vom DTV vorgegeben und brachte den Turnierleiter in diese Bedrängnis. Erik und Julia erreichten verdient das Finale und belegten dort hauchdünn geschlagen den fünften Platz.

Aber sie hatten damit schon 20 Tänze in den Beinen, bevor die Standardtänze an der Reihe waren. Wenn ich es einigermaßen richtig mitbekommen habe, waren es nur zwei Paare, die sowohl bei Latein als auch bei Standard angetreten sind. Die Zeit zwischen Siegerehrung Latein und Beginn der Vorrunde Standard reichte gerade, um sich schnell umzuziehen. Auch hier gehörten sie nach meiner Auffassung ins Finale. Sie mussten mit dem undankbaren Anschlussplatz, also Platz 7 von 29 angetretenen Paaren, nach Hause fahren. Wie es ausgegangen wäre, wenn erst Standard stattgefunden hätte, darüber kann nur spekuliert werden. Auf jeden Fall haben sie sich in dieser Altersgruppe - wie oben schon gesagt - sehr gut eingeführt. Der Name „Excelsior Dresden“ war wieder einmal im Gespräch.

Es war das letzte Mal, dass ich als sogenannter DTV-Topfwertungsrichter einen Einsatz bekommen hatte. Es ist schon ein komisches Gefühl, auf diese Weise vorgeführt zu bekommen, dass eine gewisse Altersgrenze erreicht und vielleicht die Fähigkeit nicht mehr vorhanden ist, objektiv über die Leistungen in hochrangigen Turnieren zu urteilen, bei denen der DTV als Veranstalter gilt. Na gut, zitieren wir den Paragraf der inoffiziellen Verfassung von Nordrhein-Westfalen. „ Et it, wie et it“.



Dietrich Rupp



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